Allgemeine Geschäftsbedingungen, Dentalhygienepraxis DHD

AGB

Bleaching Aufhellungsgrad / Haltbarkeitsdauer

Detaillierte Angaben über die zu erwartenden Aufhellungsgrade und Haltbarkeitsdauer sind aufgrund der individuellen Beschaffenheit der zu behandelnden Zähne, nicht immer exakt vorherbestimmbar. Das im Voraus besprochene Behandlungsergebnis ist nur ein unverbindlicher Anhaltspunkt welcher durchschnittlich erreichbar ist. Das Nichterreichen des vom Kunden gewünschten Aufhellungsgrades oder der Haltbarkeitsdauer ist kein Reklamations- oder Minderungsgrund. Ob der gewünschte Aufhellungsgrad in der vorausgesagten Zeit erzielt wird kann nicht garantiert werden. Gebleicht wird die Zahnfront bis zum ersten Stockzahn, ausgenommen bei sehr breitem Lachen werden die Stockzähne mitgebleicht. Es gibt Einschränkungen, welche nicht gebleicht werden können wie z.B. Brücken, Kronen oder Veneers. Bleaching ist eine zahnkosmetische Behandlung. Bei sehr schmerzempfindlichen Zähnen kann es vorübergehend zu Empfindlichkeiten kommen.

 

Befund

Trotz der gründlichen Karieskontrolle empfiehlt die Dentalhygienepraxis DHD ca. alle 2 Jahre eine zahnärztliche Kontrolle mit Röntgenaufnahmen, damit alle krankhaften Veränderungen entdeckt werden können. Die Dentalhygienepraxis DHD haftet nicht für nicht entdeckte Erkrankung des Zahnbettes.

 

Füllungen oder Kronen

Die Dentalhygienepraxis DHD haftet nicht für lockere Füllungen oder Kronen, welche sich während der Dentalhygiene-Behandlung lösen. Nicht abschliessend aufgeführte Ursachen können sein, dass Kronen oder Füllungen kariös sind, unbemerkt beschädigt sind oder beispielsweise bei Kronen Zement ausgewaschen ist.

 

Haftung

Jegliche vertragliche und ausservertragliche Haftung der Dentalhygienepraxis DHD gegenüber dem Kunden wird ausgeschlossen soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch für Hilfspersonenhaftung im Sinne von Art. 55 und Art. 101 OR. Die Dentalhygienepraxis DHD haftet weiter nicht für versehentlich falsche Preisauszeichnungen oder Produktbeschreibungen. Soweit die Haftung der Dentalhygienepraxis DHD ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung sämtlicher Angestellten, Arbeitnehmer, freier oder angestellter Mitarbeiter der Dentalhygienepraxis DHD.

 

Terminvereinbarung

Die Termine können vom Kunden direkt am Empfang der Dentalhygienepraxis DHD, telefonisch oder per Email vereinbart werden. Mit der Vereinbarung eines Termins gehen die Dentalhygienepraxis DHD und der Kunde einen rechtskräftigen Vertrag ein.

 

Versäumter Termin bei der Dentalhygienepraxis DHD

Versäumt der Kunde den mit der Dentalhygienepraxis DHD vereinbarte Termin so kann die Dentalhygienepraxis DHD den Betrag des versäumten Termins vollumfänglich verrechnen. Als versäumt gelten Termine zu denen der Kunde unabhängig der Ursache nicht erscheint oder um mehr als 15 Minuten zu spät erscheint.

 

Terminabsagen und Terminverschiebungen durch den Patienten

Der Kunde hat das Recht, mindestens 24 Stunden im Voraus, den Termin kostenfrei zu verschieben oder zu annullieren. Verspätete Terminabsagen werden gleich behandelt wie versäumte Termine. Diese werden, unabhängig der Ursache, mit mindestens Fr. 50.- in Rechnung gestellt.

 

Rücktritt des Patienten

Wenn die Abklärungen in der Praxis ergeben, dass der Kunde für die Bleaching Behandlung oder die Dentalhygiene aus medizinischen Gründen nicht geeignet ist, kann Dentalhygienepraxis DHD als Umtriebsentschädigung bis zu CHF 200.- verrechnen.

 

Bezahlung der Dienstleistung

Die Dienstleistungen sind immer direkt nach der Behandlung in der Praxis entweder in Bar, mit den Debitkarten Maestro und Postcard  oder per TWINT zu bezahlen.